Kindersitze im Oldtimer?

Buggy Kinder Treffen

 

Laut TÜV Süd ist das kein Problem, da man bei den meisten Klassikern Gurte im Fond nachrüsten kann und das ohne Abstriche bei der H-Zulassung.

Grundvoraussetzung für die Befestigung von Babyschalen und Kindersitze, sind Sicherheitsgurte vor allem auf den hinteren Sitzplätzen, da dort die Kinder am sichersten sind.

Gurtpflicht gab es erst seit dem Jahr 1979.

Der Oldtimer-Nachwuchs muss selbst bei den so beliebten Modellen aus eigenen Kinderjahren in Sachen Kindersicherung nachrüsten. Besonders die Autos aus den 60er und 70er Jahren lassen sich oft leicht mit Gurten im Fond nachrüsten. In den meisten Fällen gibt es dafür schon Befestigungspunkte hinter den Verkleidungen der Türsäulen und am Unterboden.

Für die seltenen Fälle, in denen kein Nachrüsten der Gurte möglich ist, gilt wie für alle Fahrzeuge ohne Gurt, Kinder unter 3 Jahren dürfen gar nicht, Kinder ab 3 Jahren nur auf der Rücksitzbank mitgenommen werden. Vorne dürfen Kinder auch im Oldtimer erst ab einer Größe von 1,50 Meter sitzen. Hat der Youngtimer, Oldtimer bzw. Klassiker nur vorne Gurte, dann muss der Nachwuchs auf den Beifahrersitz Platz nehmen.

In vielen Fällen lassen sich Gurte im Fond jedoch auch dann nachträglich einbauen, wenn es der Hersteller noch nicht vorgesehen hat. Meistens müssen dann Umbauten an der Karosserie vorgenommen, Löcher gebohrt oder Platten zur Verstärkung eingeschweißt werden. Bei einer fachgerechten Durchführung gibt es keine Probleme bei der Umbauzulassung. Die Nachrüstung dient der Sicherheit und ist ganz klar durch die Regeln für die H-Zulassung gedeckt, versichert der TÜV Süd.

In manchen Fällen reicht auch ein einfacher Beckengurt. Diese Gurte sind im Fond für Autos bis Baujahr 1991 erlaubt.

Schwieriger wird es allerdings bei vielen Vorkriegs-Cabrios. Besonders bei Karosserien mit Holzrahmen.