Wenn es um neue gesetzliche Regelungen geht, sind die Bürokraten normalerweise gnädig zu unserem geliebten VW Käfer: Anschnallgurte auf der Rückbank müssen beispielsweise erst ab Baujahr 1979 vorhanden sein; vor einer übermäßigen Steuerbelastung schützt das H-Kennzeichen. Die in Deutschland noch relativ junge Winterreifenpflicht stellt hierbei aber einer Ausnahme dar. Auch der Käferfahrer muss die Bereifung der winterlichen Witterung anpassen.
Anders als in vielen anderen EU-Staaten ist in Deutschland kein spezieller Zeitraum vorgeschrieben, in dem Winterreifen aufgezogen sein müssen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt nur etwas vage vor, dass die Bereifung den winterlichen Verkehrsverhältnissen anzupassen ist, womit konkret Glatteis, Schneeglätte sowie auch die morgendliche Reifglätte gemeint ist. Rechtlich ist es also durchaus vertretbar, den geliebten Oldie bei Schneefall stehen zu lassen – ein wahrer Käferfreund wird Chromschmuck und Unterboden ohnehin nur ungern dem Streusalz aussetzen. Aus zwei Gründen ist der Verzicht auf Winterreifen aber selbst dann nicht empfehlenswert: Zum einen besteht natürlich immer das Risiko, durch überfrierende Nässe überrascht zu werden. Zum anderen weisen Winterreifen nicht nur ein spezielles Profil, sondern auch eine weichere Gummimischung auf. Dadurch verbessert sich die Haftung im Vergleich zu einem Sommerreifen bereits bei Temperaturer unterhalb von +7 Grad Celsius – selbst bei vollkommener Trockenheit.
Wer sich für Winterreifen entschieden hat, sollte bezüglich der Nutzungszeit die sogenannte O-bis-O-Regel beachten: Aufgezogen werden sollten die Reifen demnach von Oktober an bis Ostern. In Hinblick auf die Beschaffenheit der Bereifung gibt sich das Gesetz ebenfalls etwas unscharf. Die Reifen müssen über das “M+S” (Matsch + Schnee)-Symbol verfügen. Dadurch wird aber nur die im Vergleich zum klassischen Sommerreifen gröbere Profilstruktur gekennzeichnet, nicht die weichere Gummimischung. So tragen selbst einige SUV- oder Geländewagenreifen dieses Label, obwohl es sich dabei eher um Sommerreifen handelt. Für den VW Käfer ist dieses Detail aber unerheblich, denn alle als Winterreifen angebotenen Pneus erfüllen diese Voraussetzungen. Ebenso ist die gesetzliche Vorgabe bezüglich der Mindestprofiltiefe nicht unbedingt hilfreich: Hat der Reifen die vorgeschriebenen 1,6 Millimeter erreicht, haben sich die Fahreigenschaften bereits deutlich verschlechtert. Winterreifen sollten aus Sicherheitsgründen bereits bei 3 Millimetern gewechselt werden.
Das Wechseln als Solches sollten auch passionierte Selbstschrauber dem Fachmann überlassen. Speziell das Auswuchten ist in Eigenregie kaum möglich. Auf dem Portal www.autoservice.com können Fachwerkstätten in der Nähe ausfindig gemacht werden, die den Reifenwechsel übernehmen. Beim Kauf ist das neue Reifenlabel eine große Hilfe. Hier werden Effizienz und Hafteigenschaften genauso wie das Geräuschniveau übersichtlich und verständlich dargestellt. Zugegebenermaßen dürfte die schmale Bereifung den Verbrauch beim Käufer nur unerheblich beeinflussen, vor allem die Sicherheitsaspekte sind aber natürlich von Interesse. Die meisten Oldiefahrer legen nur selten größere Distanzen zurück und müssen die Reifen oft aus Altersgründen wechseln. Aus diesem Grund sollten die Pneus beim Kauf noch möglichst jung sein. Die vierstellige DOT-Nummer an der Reifenflanke gibt die Kalenderwoche und das Jahr der Produktion an. Reifen, die älter sind als zwei Jahre, sollten besser nicht mehr gekauft werden.
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