Was unterscheidet einen Oldtimer von anderen Autos? Zunächst einmal muss ein Oldtimer, je nach Definition, älter als mindestens 20, 25 oder sogar 30 Jahre sein! Seit Frühjahr 2007 ist gemäß § 23 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ein Gutachten erforderlich, sofern ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft und zugelassen werden soll. TÜV oder DEKRA erstellen solche Gutachten nach der Vorführung eines Anwärters auf den Oldtimer-Titel, sofern der Aspirant den Anforderungen entspricht.

Der VW-Käfer als Oldtimer in Deutschland
Auch ein VW-Käfer, sofern er vor dem Jahre 1984 hergestellt wurde, kann demzufolge in der Bundesrepublik Deutschland als Oldtimer anerkannt und zugelassen werden. Er muss also mindestens ein 1984-er Baujahr sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und darf daher nicht verbastelt sein, er muss sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, welcher deutlich macht, so will es der § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dass der betreffende VW-Käfer das Potential hat, um das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut der Marke VW-Käfer auf den Straßen zu repräsentieren. Ausschlaggebend ist jedoch nicht allein das Baujahr, sondern insbesondere der Tag der Erstzulassung des VW-Käfers.

Der Käfer als Oldtimer in Deutschland
Neben diversen anderen Fahrzeugen, beispielsweise den historischen Typen von Mercedes-Benz, Trabant oder Wartburg, zählt der VW-Käfer zu den beliebtesten Oldtimer-Modellen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 2013 waren insgesamt 50.106 VW-Käfer in Deutschland als Oldtimer zugelassen. Damit führt der VW-Käfer die Liste der Oldtimer-Typen als haushoher Favorit an. Der optische und technische Zustand eines VW-Käfers wird dabei anhand von insgesamt 6 Noten klassifiziert, die eine wertmäßige Einschätzung der Fahrzeuge ermöglichen. Die Bewertungen reichen dabei von der Note 1 (Zustand sehr gut) bis hin zur Note 6 (unrestauriertes Original). Ist ein VW-Käfer amtlich als historisches Fahrzeug anerkennt, kann der Besitzer sogar die Ausstellung des FIVA-Fahrzeugpasses beantragen.
Diese Favoritenstellung des VW-Käfers, erweckt damit auch große Begehrlichkeit den Klassiker zu erwerben oder zu verkaufen. Auf speziellen Märkten oder auf  Onlineplattformen wie http://www.ichwillmeinautoloswerden.de/, können diese Transaktionen durchgeführt werden, um sich beispielweise von seinem Liebhaberstück zu trennen.

H-Kennzeichen oder 07-er Kennzeichen
Erfüllt ein VW-Käfer alle diese Anforderungen, so kann er, bei Nachweis eines Mindestalters von 30 Jahren ab dem Tag der Erstzulassung, das H-Kennzeichen oder das rote 07-Oldtimer-Kennzeichen führen. War ein VW-Käfer nach altem Recht, also bereits vor dem Frühjahr 2007, mit dem alten roten 07-Oldtimer-Kennzeichen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, so genießt er in der Regel Bestandsschutz und darf dieses Kennzeichen weiterhin führen. Oldtimer-Kennzeichen können in Deutschland befristet oder unbefristet ausgestellt werden.

Besondere versicherungstechnische Anforderungen an VW-Käfer mit Oldtimerzulassungen
An VW-Käfer, sofern sie als Oldtimer zugelassen werden sollen, werden heute besondere versicherungstechnische Anforderungen gestellt. Da sich die Technik bei den VW-Käfer jüngerer Baujahre bereits erstaunlich weiter entwickelt hat, können an Fahrzeuge, die als Oldtimer zugelassen werden sollen, natürlich nicht analoge Anforderungen gestellt werden, wie an moderne Käfer. Dies gilt besonders für die Bereiche Verkehrssicherheit, Benzinverbrauch und Abgasentwicklung. Es liegt auf der Hand, dass ein als Oldtimer zugelassener VW-Käfer keine Airbags und keinen Katalysator besitzen kann und schwerlich einen Benzinverbrauch erreichen wird, der unterhalb von 3 Litern je 100 Kilometer liegt. Zwar bestünde grundsätzlich die technische Möglichkeit zur Nachrüstung dieser Komponenten, jedoch würde dann der Originalitätsanspruch des betreffenden VW-Käfer entfallen, was den Verlust des Oldtimer-Status nach sich zöge. Allerdings muss jeder Besitzer eines VW-Käfers, der als Oldtimer zugelassen werden soll, gegenüber der Versicherung Angaben zur jährlichen Fahrleistung machen.