Oft hört man, dass die EU nicht wirklich tätig wird und wenn sie etwas beschließt, dann bedeutet das in der Regel nur, dass einzelne Dinge verkompliziert werden oder dass die Bürokratie zunimmt. Dieses Urteil, dass man relativ oft hört, ist hart und nicht immer gerecht. Das beste Beispiel dafür ist natürlich der Euro, die gemeinsame Währung, die sich viele Länder innerhalb der Europäischen Währungsunion teilen. Tatsächlich ist das bequeme Bezahlen mit einer gemeinsamen Währung nur einer von vielen Vorteilen. Zahlreiche Beschlüsse der EU werden nicht lautstark diskutiert, da sie für die Mehrheit der Betroffenen nur in Sonderfällen relevant werden.

 

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Ein Beispiel für einen solchen Fall sind die COC Papiere. Diese werden erst seit dem Jahr 1996, immer vom Hersteller, ausgestellt. Sie beschleunigen Zulassungsverfahren innerhalb der EU. Dieses Papier weist nach, dass es sich beim vorliegenden Fahrzeug um ein solches handelt, das in der EU zugelassen ist. Normalerweise gibt es ohne dieses Papier keine Probleme bei der Zulassung eines Fahrzeugs, sofern dieses bereits in einem EU-Land zugelassen war. Allerdings kann es immer wieder zu Sonderfällen kommen, in denen das COC Papier doch zu einer Notwendigkeit wird. Hier muss angemerkt werden, dass das, aufgrund des Geltungsbereichs des COC-Papiers, bei Autoimporten aus der EU der Fall sein kann. In seltenen Fällen, so etwa, wenn ein Sammler sein Fahrzeug als Investitionsgut betrachtet hat, kann es vorkommen, dass ein Import zuvor noch nicht zugelassen wurde.

 

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Zahlreiche Verbände verlangen nach einer Entbürokratisierung des Automobils, dabei muss angemerkt werden, dass das COC-Papier bereits als eine Form der Entbürokratisierung angesehen werden kann. Nervig wird es nur, wenn tatsächlich nach diesem Dokument verlangt werden sollte, dieses allerdings nicht mehr auffindbar ist. Die Hersteller, an die man sich zumeist wenden muss, verlangen viel Geld und wie bereits befürchtet, kommt nun ein erheblicher bürokratischer Aufwand auf einen zu.

Ob es sich bei einem Auto um einen skurrilen Volkswagen oder um ein eher gängiges Stadtmodell handelt, das ist vollkommen normal, ausgestellt wird das COC-Papier bereits seit dem Jahr 1996. Wie bereits erwähnt, ist es nicht immer notwendig, dieses Papier zu besitzen, doch besser ist es, sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob es denn wirklich nicht vorgezeigt werden muss oder ob dieser Fall doch eintreten könnte. Aufgrund der Verzögerung, die sich bei einer Beantragung im Nachhinein nicht mehr verhindern lässt, sollte man sich als Käufer, der gewillt ist, das Auto zuzulassen, sämtliche Informationen einholen und sich gegebenenfalls mit dem Veräußerer kurzschließen. Dieser sollte, sofern das Auto nach 1996 gefertigt wurde, das Papier besitzen. Tut er das nicht, so sollte es dessen Aufgabe sein, sich um die Beschaffung zu kümmern oder zumindest sollte der verlangte Kaufpreis entsprechend nach unten korrigiert werden.

Das COC-Papier gehört nicht zu den Dokumenten, die im Auto mitgeführt werden müssen, dennoch kann es nicht schaden, dieses mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaligen Fahrzeugbrief und den Versicherungsdokumenten gemeinsam an einem sicheren Ort aufzubewahren. Das minimiert die Chancen eines Verlustes deutlich und garantiert, dass alles Notwendige zur Hand ist, im seltenen Fall, in dem es benötigt wird.